Worum geht es beim Netzwerk Frühe Hilfen?

Die meisten Antworten auf diese Frage liefert das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH). Das NZFH wurde 2007 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gegründet. Es entstand im Rahmen des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“, um den präventiven Kinderschutz und die Fachpraxis beim Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen zu stärken. Auftrag des NZFH ist es, die Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Es wird von einem Beirat aus Wissenschaft und Fachpraxis begleitet. Die Träger sind die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Deutsche Jugendinstituts (DJI).

Grundlage für die Frühen Hilfen bildet die Bundesinitiative Frühe Hilfen, die wiederum auf das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) zurückgeht. Teil dieses Gesetzes ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Diese und weitere Gesetzestexte sowie landesrechtliche Bestimmungen können Sie hier einsehen:

UN-Kinderrechtskonvention und Grundgesetz

Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Bürgerliches Gesetzbuch

Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)

Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V)

Strafgesetzbuch (StGB)

Achtes Sozialgesetzbuch (SGBV III)    

 

Zusätzliche Regelungen für Hessen

Hessisches Gesetz zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Kinder

Landeskonzept Hessen zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“

Fach- und Fördergrundsätze zur Landesförderung Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen

Frühe Hilfen in Hesssen - Ziele, Aufgaben, Akteure  

 

Wir werden gefördert von:

logo bundesstiftung



logo bmfsfj



logo mtk