vaterWenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, empfiehlt es sich im Interesse des Kindes - möglichst bereits vor der Geburt - die Vaterschaft rechtlich festzustellen. Nur dann hat das Kind u.a. Unterhalts- und Erbansprüche gegen seinen leiblichen Vater. Besteht seitens des Vaters die Bereitschaft, die Vaterschaft freiwillig urkundlich anzuerkennen, kann die notwendige Beurkundung beim Standesamt, einem Notar oder - kostenfrei - bei jedem Jugendamt erfolgen.

Damit das Vaterschaftsanerkenntnis rechtlich wirksam wird, muss der gesetzliche Vertreter des Kindes - in der Regel dessen Mutter - der Anerkenntnis urkundlich zustimmen. Gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung kann auf Wunsch auch die Erklärung der nicht verheirateten Eltern zur gemeinsamen Ausübung des Sorgerechts für das Kind beurkundet werden. Auch diese ist übrigens schon vor der Geburt des Kindes möglich. Die Sorgeerklärung darf nur von Jugendämtern beurkundet werden, siehe oben. Vereinbaren Sie frühzeitig (lange Wartezeiten!) einen Termin beim Jugendamt des Main-Taunus-Kreises.

Zur Beurkundung bringen Sie bitte den Mutterpass und beide Elternteile einen gültigen Ausweis oder Reisepass mit. Fremdsprachige Beteiligte müssen auch einen nicht mit den Eltern verwandten Dolmetscher mitbringen.

 

MTK DigitalOnline-Terminvereinbarung für Beurkundungen im Jugendamt

Für Beurkundungen (z.B. Anerkennung der Vaterschaft, Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung oder des gemeinsamen Sorgerechts etc.) bietet der Main-Taunus-Kreis an, einen Termin online zu vereinbaren. In wenigen Schritten haben Sie einen Termin reserviert, außerdem erfahren Sie alles über die Voraussetzungen und die mitzubringenden Unterlagen.

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