Der Main-Taunus-Kreis ist als örtlicher Jugendhilfeträger im Jugendamt für das gesamte Leistungsspektrum des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) zuständig.
Beratung, ambulante, teil- und vollstationäre Hilfen werden - am Bedarf des jeweiligen Einzelfalls orientiert - vom Allgemeinen Sozialen Dienst veranlasst und/oder durchgeführt.
Hierzu gehören u.a.
- die flexible ambulante Erziehungshilfe
- die sozialpädagogische Familienhilfe
- die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- die Erziehungsberatung
- die Vollzeitpflege / Familienpflege
- die Hilfe in einer Tagesgruppe
- die stationäre Heimpflege und das Betreute Wohnen
- die Jugendhilfe in Strafsachen
und viele weitere Angebote.