Sorgerecht

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat zunächst nur die Mutter des Kindes das alleinige Sorgerecht. Die Eltern können  - auch schon vor der Geburt des Kindes - vor einem Jugendamt eine Erklärung zur Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts beurkunden lassen. Ab diesem Zeitpunkt haben dann beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht.

Die Beurkundung kann auch in einem Termin mit der Beurkundung der Vaterschaftsanerkenntnis erfolgen (siehe unten). Vereinbaren Sie frühzeitig (lange Wartezeiten!) einen Termin beim Jugendamt des Main-Taunus-Kreises.

Zur Beurkundung bringen beide Elternteile bitte einen gültigen Ausweis oder Reisepass mit. Fremdsprachige Beteiligte müssen auch einen nicht mit den Eltern verwandten Dolmetscher mitbringen.

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