Kindergeld und Kinderzuschlag
Kindergeld
Das Kindergeld beantragen Sie bei der Familienkasse Ihrer zuständigen Arbeitsagentur.
Informationen rund ums Kindergeld bietet die Webseite der Bundesagentur für Arbeit unter
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/so-beantragen-sie-kindergeld
Elterngeld
Mutterschaftsgeld
Mit der Bescheinigung über den mutmaßlichen Geburtstermin durch einen Arzt oder eine Hebamme beantragen Arbeitnehmerinnen das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse oder der Mutterschaftsgeldstelle.
Diese und weiterführende Informationen sind unter www.bmfsfj.de zu finden.
Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Mit den Regelungen beim Elterngeld und der Elternzeit haben Eltern vielfältige Möglichkeiten, Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander zu kombinieren. Mit Hilfe des Elterngeldplaners können Mütter und Väter planen, wie sie die Zeit mit dem Kind und (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit untereinander aufteilen.
Infos: www.bmfsfj.de
Väter und ElterngeldPlus
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bietet die Broschüre "Mehr Zeit für die Familie: Väter und das ElterngeldPlus" an, die speziell die Situation von Vätern in Familie und Erwerbsleben aufgreift und auf die Möglichkeiten des ElterngeldPlus hinweist.
Sie können diese von der Website www.bmfsfj.de herunterladen.
Kindertagesbetreuung
Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge
Das Amt für Schulen, Jugend und Kultur des Main-Taunus-Kreises übernimmt auf Antrag die Beiträge für Kindertagesstätten, Kindergärten, Krabbelstuben, Kinderkrippen oder Kinderhorte ganz oder teilweise. Die Leistung ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Sie wird ab dem Monat des Antragseingangs gewährt.
Weitere Infos und Antragsformular
Online-Antrag
Wenn Sie mit Ihrem Kind im Main-Taunus-Kreis wohnen, können Sie die Übernahme der KITA-Beiträge auch direkt online beantragen:
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Wohngeld und Wohnzuschuss
Leistungen nach dem SGB II
Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
Unterhalt
Zahlt der Elternteil, in dessen Haushalt das minderjährige Kind nicht lebt, keinen oder keinen ausreichenden monatlichen Unterhalt, haben Alleinerziehende die Möglichkeit, im Rahmen einer Beistandschaft durch das Amt für Schulen, Jugend und Kultur die Ansprüche des Kindes ermitteln, durchsetzen und wenn nötig auch beitreiben zu lassen. Die Vertretung der Interessen des Kindes ist für den alleinerziehenden Elternteil kostenfrei und einkommensunabhängig.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich in der Regel nach der "Düsseldorfer Tabelle".
Unterhaltsvorschuss
Sofern der unterhaltspflichtige Elternteil nicht den gesetzlichen Mindestunterhalt zahlt, verstorben oder unbekannten Aufenthaltes ist, besteht für alleinerziehende Elternteile von Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Es wird der gesetzliche Mindestunterhalt gezahlt. Kindergeld, Halbwaisenrente und vom Pflichtigen direkt an Sie gezahlte Beträge werden vorher abgezogen. Einkünfte von Kindern aus eigenem Einkommen oder Vermögen werden ebenfalls angerechnet.
Weitere Infos und Antragsformular
Online-Antrag
Wenn Sie und Ihr Kind im Main-Taunus-Kreis wohnen, können Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss auch direkt online stellen.
Sonstiges
Infotool Familie
Erfahren Sie, wo und unter welchen Voraussetzungen Leistungen beantragt werden können.
Dieses Online-Angebot wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitgestellt.
www.infotool-familie.de
Mehrlingskinder
Die Mehrlingsgeburt von drei und mehr Kindern ist ein außergewöhnliches Ereignis. Alle Mehrlingsfamilien werden vom Hessischen Ministerpräsidenten mit einer "Ehrenpatenschaft für Mehrlinge" unterstützt.
Damit Mehrlingsfamilien ihr Leben finanziell etwas sorgenfreier gestalten können, zahlt die Landesregierung ein Patengeld.
Kinderbekleidungs- und Spielzeugbasare
Übersicht der Kinderbekleidungs- und Spielzeugbasare im gesamten Taunus bietet die Webseite www.taunus-basare.de. Auf Facebook ist Taunus-Basare ebenfalls vertreten.
Alternativ gibt es auf www.taunus4family.de ebenfalls einen regionalen Kalender für gebrauchte Kinderkleidung und Spielzeug.
FamilienApp Hessen
Die FamilienApp Hessen ist für alle hessischen Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und dem Hauptwohnsitz in Hessen. Die App ist in allen gängigen App Stores zum Download bereit, kostenlos und einkommensunabhängig. Die Nutzung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des jüngsten Kindes gültig. Sie umfasst einen Unfallversicherungsschutz, zahlreiche und vielfältige Vergünstigungen bei Partnerunternehmen, einen Elternratgeber sowie Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema "Vorsorge treffen".
Weitere Infos unter www.familienapp.hessen.de